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Neuwagen mit Nachlackierung und optischer Beeinträchtigung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall waren bei einem Neuwagen Nachlackierungsarbeiten durchgeführt worden. Zudem lag eine Wellung des Heckstoßfängers vor.

Zunächst ist zu berücksichtigen, dass es sich bei den Mängeln um optische Beeinträchtigungen handelt, die nicht mit Funktionsbeeinträchtigungen verbunden sind oder Sicherheitsaspekte betreffen.

Gleichwohl erfordert die Beseitigung der Mängel einen Behebungsaufwand von 2.052,47 €. Dem Kaufpreis bzw. dem Wert des Fahrzeugs in mangelfreiem Zustand von 33.400,-- € stehen damit ein Reparaturaufwand und Wertminderung in Höhe eines nicht bloß unerheblichen Anteils von 7,6% entgegen.

Damit handelt es sich um Mängel, die bei einem Neuwagen einen Anspruch auf Neulieferung begründen.


LG Düsseldorf, 24.01.2018 - Az: 23 O 216/15


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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