Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.290 Anfragen

Alkoholische Getränke als Erfrischung im Sinne der Fluggastrechteverordnung?

Reiserecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Eine Beschränkung der Verpflegung auf nichtalkoholische Getränke ist dem Wortlaut des Art. 9 Abs. 1 lit. a) Fluggastrechte-VO, welcher von „Erfrischungen“ (englische Fassung: „refreshments“) spricht, nicht zu entnehmen. Es kommt für die Ersatzfähigkeit weniger auf die Art der konsumierten Getränke an, sondern darauf, ob Umfang und Kosten der Verpflegung sich gemessen an der Wartezeit noch in einem angemessenen Rahmen halten. Eine Unterscheidung, ob die Erfrischungen Grundbedürfnisse decken oder dem Genuss dienen, lässt sich dem Sinn und Zweck der Regelung nicht entnehmen.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Berufung der Kläger dürfte Erfolg haben. Den Klägern dürfte gegen die Beklagte über den jeweils bereits zuerkannten Betrag von 8,00 € hinaus jeweils ein weiterer Anspruch auf Erstattung von Verpflegungskosten in Höhe von 13,46 € zustehen.

Das Amtsgericht hat zutreffend ausgeführt, dass den Klägern gegen die Beklagte wegen Verletzung der Pflicht aus Art. 9 Abs. 1 lit. a) Fluggastrechte-VO dem Grunde nach ein Anspruch auf Ersatz der Kosten für Mahlzeiten und Getränke für den 13.10.2022 zusteht.

Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts hält die Kammer den Ersatz der Kosten für sämtliche geltend gemachten Positionen für ersatzfähig. Dies gilt auch für die Verpflegungskosten, welche für Wein und Bier angefallen sind.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Frankfurter Rundschau 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG