Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.288 Anfragen

Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf wegen Nichtauklärung über einen Unfallschaden

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!
Bereits mit dem objektiven Vorliegen des verdeckten schweren Unfallschadens bei Abschluss des Kaufvertrages greift die Sachmängelhaftung des Verkäufers gemäß §§ 437, 434 BGB ein, ohne dass es auf ein Verschulden und die Frage, ob der Verkäufer von dem Unfallschaden wußte, ankommt.

Der Rücktrittsanspruch ist nicht aufgrund einer Kenntnis oder grobfahrlässigen Unkenntnis des Käufers von dem Sachmangel gemäß § 442 BGB ausgeschlossen, wenn dieser trotz gründlicher Untersuchung des Fahrzeugs den verdeckt liegenden Unfallschaden nicht erkennen konnte und ein technischer Laie diesen Schaden auch bei gehöriger äußerlicher Untersuchung des Fahrzeugs nicht hätte erkennen können und es auch sonst keine Hinweise auf den schweren, verdeckt liegenden Schaden gab.


LG Düsseldorf, 06.04.2018 - Az: 15 O 180/15

ECLI:DE:LGD:2018:0406.15O180.15.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Wirtschaftswoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.288 Beratungsanfragen

Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️

Verifizierter Mandant

Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...

Verifizierter Mandant