Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.516 Anfragen

Kollision beim Spurwechsel - Anscheinsbeweis und Haftungsverteilung

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Kommt es im Zusammenhang mit einem Spurwechsel zu einer Kollision zwischen dem die Spur wechselnden Fahrzeug und einem sich bereits auf der Zielspur befindlichen Fahrzeug, so kann der Beweis des ersten Anscheins dafür sprechen, dass der Unfall auf einem schuldhaften Verstoß des Spurwechslers gegen seine Pflichten aus § 7 Abs. 5 S. 1 StVO beruht.

Die für die Annahme eines Anscheinsbeweises erforderliche Typizität entfällt dabei nicht dadurch, dass es sich um einen Spurwechsel im Reißverschlussverfahren handelt.

Im Rahmen der nach § 17 Abs. 1, Abs. 2 StVG vorzunehmenden Haftungsverteilung tritt in Fällen des Verstoßes gegen die äußerste Sorgfalt fordernde Vorschriften wie § 7 Abs. 5 StVO die allgemeine Betriebsgefahr regelmäßig zurück (vgl. KG, 30.05.2005 - Az: 12 U 82/04). Das gilt auch für Verstöße gegen § 7 Abs. 5 S. 1 StVO im Rahmen des Reißverschlussverfahrens (entgegen AG Dortmund, 23.02.2010 - Az: 423 C 12873/09)


OLG München, 21.04.2017 - Az: 10 U 4565/16

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Die Welt online

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...
Verifizierter Mandant