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Standardisierter Messbetrieb mit PoliScanspeed aus „Enforcement Trailer“

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Anerkennung des Geschwindigkeitsmessverfahrens PoliScanspeed M1 HP als standardisiertes Messverfahren steht nicht entgegen, dass die Messung aus einem sog. „Enforcement Trailer“, d.h. aus einem eigens für das Messgerät vom Hersteller entwickelten und konstruierten, gegen äußere Einflüsse gesicherten mobilen Spezialanhänger heraus erfolgt.

Die Anerkennung als standardisiertes Messverfahren ist insbesondere nicht deshalb zu versagen, weil die Gebrauchsanweisung für das verfahrensgegenständliche Messgerät (bislang) nicht ausdrücklich dahin angepasst bzw. ergänzt wurde, dass der Betrieb des Messgeräts neben dem Einsatz „aus einem Kfz, auf einem Stativ oder in einer Messkabine“ auch aus einem - damals noch nicht existierenden - sog. „Enforcement Trailer“ heraus erfolgen darf.

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OLG Bamberg, 12.03.2019 - Az: 2 Ss OWi 67/19


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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