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Diesel-Schummel-Software - Zinsanspruch als Schadensposition

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Das OLG Köln ist der Ansicht, dass VW-Kunden, die ein Fahrzeug mit Schummel-Software gekauft haben, einen weitreichenden Zinsanspruch haben und zwar bereits vor Klageerhebung.

Die Schummel-Software stellt einen klaren Mangel und eine sittenwidrige Schädigung dar, was sowohl vertraglich als auch deliktische Schadensersatzansprüche nach sich zieht.

Die Folge sind Zinsansprüche, die auch den Zeitraum vor Klageerhebung erfassen (§ 849 BGB).


OLG Köln, 29.04.2019 - Az: 16 U 30/19 (Hinweisbeschluss)


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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