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Absehen vom Fahrverbot aus beruflichen Gründen trotz Geschwindigkeitsüberschreitung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Verhängt das Amtsgericht das Regelfahrverbot nicht, weil der Betroffene für die Fahrt zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln unzumutbar lange benötigen würde, so muss das Urteil mitteilen, wo sich die Arbeitsstelle befindet.

Behauptet der Betroffene, er könne in absehbarer Zeit keinen Urlaub nehmen, so müssen die Urteilsgründe den Grund hierfür mitteilen und erkennen lassen, dass der Tatrichter die Behauptung kritisch hinterfragt und gegebenenfalls überprüft hat.


KG, 03.05.2017 - Az: 3 Ws (B) 102/17

ECLI:DE:KG:2017:0503.3WS.B102.17.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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Antje , Karlsruhe