Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 393.321 Anfragen

Schadensminderungspflicht und der Ersatz von Mietwagenkosten

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Geschädigter ist nach § 254 II BGB gehalten, den Schaden so klein wie möglich zu halten und dabei auch den zeitlichen Ausfall seines Kfz so klein wie möglich zu gestalten.

Der Geschädigte hat sich vorliegend an die Schadensminderungspflicht gehalten, indem er kein Sachverständigengutachten einholte, sondern der Haftpflichtversicherung des Schädigers einen Kostenvoranschlag übermittelte. Der Geschädigte darf darauf vertrauen, dass die Prüfung des Kostenvoranschlags zügig von statten geht und der Haftpflichtversicherer ihm kurzfristig Mitteilung macht, ob eine Besichtigung des Fahrzeugs durchgeführt werde oder es repariert werden kann.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von DIE ZEIT

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.321 Beratungsanfragen

Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit

Verifizierter Mandant

klar, effizient und fair im Preis

Verifizierter Mandant