Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholerkrankung
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Alkoholabhängigkeit führt zum Ausschluss der Eignung oder bedingten Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Hierbei spricht ein BAK-Wert ab 3,0 ‰ für eine Toleranzentwicklung und damit für eine Alkoholabhängigkeit.
Die Alkoholabhängigkeit ist erst überwunden, wenn sie nach einer erfolgreichen Entwöhnungsbehandlung nicht mehr besteht und in der Regel ein Jahr Abstinenz nachgewiesen ist. Außerdem müssen der Einstellungswandel und die Verhaltensänderung als hinreichend gefestigt und stabil einzuschätzen sein, was mittels medizinisch-psychologischen Gutachtens nachzuweisen ist.
VGH Bayern, 16.11.2016 - Az: 11 CS 16.1957
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus DIE ZEIT
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen.
Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.