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Geltung der Vorfahrtsregel auf privaten Parkplätzen

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Es ist anerkannt, dass auf allgemein zugänglichen Privatparkplätzen - wie hier auf dem für jedermann zugänglichen Firmenparkplatz - die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung gelten (vgl. BGH, 15.12.2015 - Az: VI ZR 6/15; OLG Düsseldorf, 23.03.2010 - Az: I-1 U 156/09).

Auch auf einem allgemein zugänglichen Parkplatzgelände gilt dabei für jeden Fahrzeugführer das aus § 1 Abs. 2 StVO folgende Gebot der allgemeinen Rücksichtnahme. Wegen der auf einem Parkplatz ständig zu erwartenden Ein- und Ausparkvorgänge obliegen jedem Kraftfahrer dabei erhöhte Sorgfalts- und Rücksichtspflichten. Angesichts der ständig wechselnden Verkehrssituationen auf einem Parkplatz muss bei stetiger Bremsbereitschaft mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden (OLG Düsseldorf, 15.09.2015 - Az: I-1 U 265/14; OLG Düsseldorf, 23.03.2010 - Az: I-1 U 156/09). Schrittgeschwindigkeit bedeutet eine sehr langsame Geschwindigkeit, die der eines normal gehenden Fußgängers entspricht, also in der Größenordnung zwischen 4 bis 7 km/h.

Die besonderen Vorfahrts- und Vorrangregeln der Straßenverkehrsordnung, die in erster Linie dem Schutz des fließenden und deshalb typischerweise schnelleren Verkehrs dienen, wie etwa § 9 Abs.5 StVO, gelten auf Parkplätzen ohne eindeutigen Straßencharakter nur mittelbar über § 1 Abs. 2 StVO. Insoweit kann auch auf Parkplätzen ohne eindeutigen Straßencharakter die Wertung des § 8 Abs. 1 S. 1 StVO im Rahmen der Pflichtenkonkretisierung nach § 1 Abs. 2 StVO zu berücksichtigen sein.

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OLG Düsseldorf, 07.03.2017 - Az: I-1 U 97/16

ECLI:DE:OLGD:2017:0307.I1U97.16.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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