Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.032 Anfragen

Einfahrt in den Kreuzungsbereich nach Umschalten der Ampel auf Rot

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall war es zu einem Zusammenstoß zwischen einem sich außerhalb des Kreuzungskerns befindlichen sogenannten unechten Nachzüglers, der bei für ihn Rot zeigender Ampel weiter in den Kreuzungsbereich einfährt, und dem Querverkehr, der inzwischen Grünlicht hat.

Als außerhalb des Kreuzungskerns befindlicher sogenannter unechter Nachzügler ist dieser gegenüber dem Querverkehr wartepflichtig. Er muss auch bei Einhaltung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt damit rechnen, dass die Lichtzeichenanlage für den Querverkehr zwischenzeitlich auf Grünlicht geschaltet hat. Insoweit ist dem unechten Nachzügler ein schuldhafter Verstoß gegen die ihm gem. § 1 II StVO obliegende Sorgfaltspflicht vorzuwerfen, da er vorliegend dennoch in die Kreuzung einfuhr und seine Wartepflicht missachtete.

In diesem Fall haftet der unechte Nachzügler für den Schaden alleine.


LG Düsseldorf, 13.12.2016 - Az: 14e O 139/14

ECLI:DE:LGD:2016:1213.14E.O139.14.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus DIE ZEIT

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle Antwort. Sehr kompetente Beratung und Freundlichkeit. Nur zu empfehlen. Ich persönlich nehme eine Beratung oder eine Vertretung ...
Mike Perke, Kolkwitz
Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...
Verifizierter Mandant