Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 403.222 Anfragen

Einrichtung einer Tempo 30-Zone in Gebieten mit schützwürdiger Wohnbevölkerung

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Tempo 30-Zonen kommen nach § 45 Abs. 1c Satz 1 StVO, der die Anordnung solcher Zonen insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf vorsieht, auch in anderen Gebieten in Betracht, in denen - je nach dem mit ihnen verfolgten Zweck - ebenfalls eine schutzbedürftige Wohnbevölkerung vorhanden oder mit schutzbedürftigen Fußgängern und Fahrradfahrern zu rechnen ist.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Ich bekam zeitnah eine hilfreiche Beratung!
Verifizierter Mandant
Ich wurde innerhalb kürzester Zeit hervorragend beraten, vielen Dank!
Verifizierter Mandant