Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.266 Anfragen

Beachtenspflicht des Zeichens 215 für rückwärts aus einem Grundstück in einen Kreisverkehr Einfahrenden?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das durch das Zeichen 215 "Kreisverkehr" angeordnete Gebot, der vorgeschriebenen Fahrtrichtung im Kreisverkehr rechts zu folgen, gilt nur für den fließenden Verkehr.

Wer i. S. des § 10 Abs. 1 StVO rückwärts aus einem Grundstück auf die Straße einfährt, nimmt noch nicht am fließenden Verkehr teil.

Ein Rückwärtseinfahren aus einem Grundstück auf die Straße stellt kein unzulässiges Rückwärtsfahren auf Richtungsfahrbahnen gegen die Fahrtrichtung und der bloße Bedienvorgang, der erforderlich ist, um vom Rückwärts- zum Vorwärtsfahren überzugehen, noch kein Halten dar. Denn auch beim Einfahren aus einem Grundstück auf die Straße handelt es sich (noch) nicht um einen Vorgang des fließenden Verkehrs. Nimmt der Einfahrende noch nicht am fließenden Verkehr teil, verstößt er bei einem Rückwärtseinfahren auch nicht gegen ein allein für diesen geltendes Gebot, einer vorgeschriebenen Fahrtrichtung zu folgen.


VGH Baden-Württemberg, 17.11.2016 - Az: 5 S 2105/16


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Finanztest 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.261 Bewertungen)

Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...
Verifizierter Mandant
Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert
Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg