Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.874 Anfragen

Irrtum über Funktionsfähigkeit einer Ampel mit langer Rotlichtphase

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Irrt der Betroffene feststellbar über die Funktionsfähigkeit einer Lichtzeichenanlage („Dauerrot“) und begeht dann einen so genannten qualifizierten 1-Sec-Rotlichtverstoß so ist trotz Vorsatzes nur wegen eines fahrlässigen einfachen Rotlichtverstoßes zu der hierfür vorgesehenen Geldbuße zu verurteilen.

Irrtumssituationen wie im vorliegenden Falle sind - wenn sie nach der auch hier erfolgten kritischen Würdigung der Einlassung und der weiteren Beweisaufnahme geglaubt und festgestellt werden können - typischerweise Fälle, in denen das Handlungsunrecht herabgesetzt ist und der Vorwurf eines groben Pflichtenverstoßes nach § 25 I StVG entfällt. Dementsprechend hat das Gericht auch hier kein Fahrverbot festgesetzt.


AG Dortmund, 17.01.2017 - Az: 729 OWi 264 Js 2313/16 -9/17

ECLI:DE:AGDO:2017:0204.729OWI9.17.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Chip.de

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Danke für die schnelle und einfach Abwicklung bzw. eine kurze, aber detailierte Bewertung meiner Situations bzgl. der Verlängerung eines ...
Verifizierter Mandant
Danke
Verifizierter Mandant