Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.172 Anfragen

Streupflicht einer Gemeinde im Straßeneinmündungsbereich

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Räum- und Streupflicht zum Schutz der Fußgänger umfasst nicht die Fahrbahn - auch nicht im Straßeneinmündungsbereich. Lediglich die Fußgängerwege und die belebten, über die Straße führenden unentbehrlichen Fußgängerüberwege müssen bestreut werden.

Stürzt ein Fußgänger beim Überqueren der Straße wegen Glatteis auf der Fahrbahn, so haftet die Gemeinde nicht.


OLG Frankfurt, 24.09.1987 - Az: 1 U 138/86

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Business Vogue

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine professionelle anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...
Simon, Mecklenburg Vorpommern