Kein Passant, der einen schweren Unfall meldet, möchte z.B. selbst erst einmal die Rettungsdienstkosten von z.B. 3.000,-- € für einen Hubschrauber zahlen und dann sehen, ob und gegen wen er einen Ersatzanspruch geltend machen kann. Das ist der Notrufzentrale oder dem Rettungsdienstunternehmen auch bewusst.
Das Rettungsdienstunternehmen wird als Geschäftsführer ohne Auftrag für den Verletzten tätig, in dessen Interesse und mutmaßlichen Willen der Rettungswageneinsatz erfolgt. Der Verletzte kann von dem Schädiger die gegen ihn aus Geschäftsführung ohne Auftrag entstandenen Rettungswagenkosten ersetzt verlangen, auch wenn er nach einer Untersuchung nicht mit dem Rettungswagen mitgefahren ist.
Das Rettungsdienstunternehmen wird als Geschäftsführer ohne Auftrag für den Verletzten tätig, in dessen Interesse und mutmaßlichen Willen der Rettungswageneinsatz erfolgt. Der Verletzte kann von dem Schädiger die gegen ihn aus Geschäftsführung ohne Auftrag entstandenen Rettungswagenkosten ersetzt verlangen, auch wenn er nach einer Untersuchung nicht mit dem Rettungswagen mitgefahren ist.
AG Winsen, 22.12.2016 - Az: 16 C 1092/16
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