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Verkehrsunfall - Kostentragungspflicht der Rettungswagenkosten

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Kein Passant, der einen schweren Unfall meldet, möchte z.B. selbst erst einmal die Rettungsdienstkosten von z.B. 3.000,-- € für einen Hubschrauber zahlen und dann sehen, ob und gegen wen er einen Ersatzanspruch geltend machen kann. Das ist der Notrufzentrale oder dem Rettungsdienstunternehmen auch bewusst.

Das Rettungsdienstunternehmen wird als Geschäftsführer ohne Auftrag für den Verletzten tätig, in dessen Interesse und mutmaßlichen Willen der Rettungswageneinsatz erfolgt. Der Verletzte kann von dem Schädiger die gegen ihn aus Geschäftsführung ohne Auftrag entstandenen Rettungswagenkosten ersetzt verlangen, auch wenn er nach einer Untersuchung nicht mit dem Rettungswagen mitgefahren ist.


AG Winsen, 22.12.2016 - Az: 16 C 1092/16


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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