Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.000 Anfragen

Konkludent vereinbarte Beschaffenheit und die Funktion eines Parkassistenten

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Bei der Frage, ob eine Beschaffenheit vereinbart ist, muss sich der Inhalt einer vereinbarten Beschaffenheit nicht lediglich aus den schriftlichen Vertragsunterlagen ergeben, sondern kann auch konkludent und stillschweigend erfolgen z.B. aus der Beschreibung der Eigenschaften des Gegenstandes bei Vertragsschluss durch den Verkäufer oder aus den Anforderungen des Käufers an den Gegenstand, denen der Verkäufer zustimmt.

Bei einem Verstoß gegen eine Beschaffenheitsvereinbarung wird die Erheblichkeit des Mangels indiziert.

Bei der Frage, ob eine Beschaffenheit vereinbart ist, ist zu berücksichtigen, dass sich der Inhalt einer vereinbarten Beschaffenheit nicht lediglich aus den schriftlichen Vertragsunterlagen ergeben muss, sondern auch konkludent und stillschweigend erfolgen kann, z.B. aus der Beschreibung der Eigenschaften des Gegenstandes bei Vertragsschluss durch den Verkäufer oder aus den Anforderungen des Käufers an den Gegenstand, denen der Verkäufer zustimmt.

Wurde vom Käufer eines Neuwagens im Verkaufsgespräch deutlich gemacht, dass seitens des Käufers Wert auf die akustische und optische Funktion eines Parkassistenten gelegt wird und wurden diese Eigenschaften vom Verkäufer bestätigt, so liegt eine konkludente Beschaffenheitsvereinbarung vor.

Es liegt bei einer solchen Konstellation ein Verstoß gegen die Beschaffenheitsvereinbarung vor, wenn die optische Funktion des Parkassistenten zeitweise ausfällt. Dies ist als erheblicher Mangel anzusehen, der den Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.


LG Coburg, 02.08.2016 - Az: 23 O 25/16

ECLI:DE:LGCOBUR:2016:0802.23O25.16.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Korrekte und ausführliche Bearbeitung. Begründung verständlich und umfangreich.
Peter Busch
Meine Anfrage wurde schnell, verständlich und auf den Punkt genau beantwortet. Bei zukünftigen rechtlichen Problemen werde ich AnwaltOnline ...
Verifizierter Mandant