Augenblicksversagen bei Geschwindigkeitsüberschreitung
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Lässt sich der Betroffene bei dem Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung dahin ein, er habe wahrscheinlich die Beschilderung der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht gesehen, so dass es sich um ein Augenblicksversagen gehandelt habe, muss der Tatrichter die Art und Weise der Beschilderung feststellen und sodann erörtern, ob von einem "Augenblicksversagen" des Betroffenen ausgegangen werden kann oder ob das Nichtwahrnehmen der Beschilderung grob pflichtwidrig war und zur Anordnung eines Fahrverbots führen kann.
OLG Jena, 16.11.2016 - Az: 1 OLG 121 SsBs 50/16
ECLI:DE:OLGTH:2016:1116.1OLG121SSBS50.16.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Morgenpost
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine professionelle anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Sehr schnelle, kompetente und ausfühliche Hilfe!
Sehr zu empfehlen!!
Verifizierter Mandant
Sehr umfassende und erschöpfende Rechtsauskunft erhalten, könnte nicht besser sein.