Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.881 Anfragen
Auf Radweg geparkt - Abschleppen erlaubt!
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein seiner baulichen Gestaltung nach eindeutig für die Benutzung durch Radfahrer bestimmter Straßenteil ist auch ohne Kennzeichnung durch Zeichen 237 ein Radweg. Vorliegend war bei verständiger Betrachtungsweise der Radweg im Zusammenhang mit dem auslaufenden Radfahrstreifen auch als solcher erkennbar.
Im vorliegenden Fall beeinträchtigte das verbotswidrige Parken auf dem Radweg die Funktion dieser Verkehrsfläche. Durch das Abstellen des Fahrzeuges war diese Verkehrsfläche nur noch eingeschränkt nutzbar. Diese Funktionsbeeinträchtigung der Verkehrsfläche rechtfertigte vorliegend daher ein sofortiges Entfernen des Fahrzeuges.
VG Düsseldorf, 29.11.2016 - Az: 14 K 6395/16
ECLI:DE:VGD:2016:1129.14K6395.16.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Ratgeber WDR - polis
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...
Verifizierter Mandant
ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön