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Kollision eines einbiegenden Kraftfahrers mit einem auf der Vorfahrtstraße rückwärtsfahrenden Müllfahrzeug

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Kommt es zu einer Kollision eines einbiegenden Kraftfahrers mit einem auf der Vorfahrtstraße rückwärtsfahrenden Müllfahrzeug, so haftet der wartepflichtige Kraftfahrer zu 1/3. Denn die Betriebsgefahr des Müllfahrzeugs ist bereits aufgrund seiner Größe, seiner Beschaffenheit und der eingeschränkten Beweglichkeit deutlich erhöht. Erschwerend kam vorliegend hinzu, dass der Fahrer des Müllfahrzeugs in besonderer Weise gegen die Pflichten aus § 9 V StVO verstoßen hat. Nach § 7 I der Unfallverhütungsvorschrift Müllbeseitigung ist das Rückwärtsfahren von Müllfahrzeugen nur erlaubt, wenn eine geeignete Person den Fahrer einweist. Diese Regelung begründet zwar keine eigene Verhaltenspflicht, konkretisiert aber die nach § 9 V StVO bestehenden Pflichten. Die Müllwerker liefen zwar hinter bzw. neben dem Müllfahrzeug her, haben aber beide keinerlei Aufgaben als Einweiser wahrgenommen.


LG Saarbrücken, 07.10.2016 - Az: 13 S 35/16

ECLI:DE:LGSAARB:2016:1007.13S35.16.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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