Bei einer Kollision zwischen einem Radfahrer, der entgegen einem Verbot den linken Radweg benutzt, und einer Pkw-Fahrerin, die aus einer Grundstücksausfahrt herausfährt, und dabei infolge Unaufmerksamkeit den in der falschen Richtung fahrenden Radfahrer nicht bemerkt, kommt eine hälftige Schadensteilung in Betracht.
OLG Karlsruhe, 29.03.2016 - Az: 9 U 103/14
ECLI:DE:OLGKARL:2016:0329.9U103.14.0A
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