Im vorliegenden Fall war es zu einer Kollision einem aus einer Grundstückseinfahrt rückwärts ausparkenden Pkw und einem vom Fahrbahnrand rückwärts ausparkenden Pkw gekommen. In einem solchen Fall spricht der Anscheinsbeweis für eine Alleinhaftung des fahrenden Pkw, wenn der andere Pkw zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes bereits stand.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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