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Unfallhergang - Bindung an Beweiswürdigung des Erstgerichts

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Konkrete Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Feststellungen setzen objektivierbare Einwände voraus; allein subjektive Zweifel oder Vermutungen genügen nicht.

Ob ein Auffahrunfall oder eine Vorfahrtsverletzung vorliegt, hängt davon ab, ob der einbiegende Fahrer zum Zeitpunkt der Kollision bereits das auf der Vorfahrtstraße übliche Geschwindigkeitsniveau erreicht hatte.


OLG München, 24.06.2016 - Az: 10 U 3161/15


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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