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Unfallhergang - Bindung an Beweiswürdigung des Erstgerichts

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Konkrete Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Feststellungen setzen objektivierbare Einwände voraus; allein subjektive Zweifel oder Vermutungen genügen nicht.

Ob ein Auffahrunfall oder eine Vorfahrtsverletzung vorliegt, hängt davon ab, ob der einbiegende Fahrer zum Zeitpunkt der Kollision bereits das auf der Vorfahrtstraße übliche Geschwindigkeitsniveau erreicht hatte.


OLG München, 24.06.2016 - Az: 10 U 3161/15


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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