Im vorliegenden Fall hatte ein Fahrzeugführer plötzlich wegen eines Vogels gebremst, wobei es zu einem Auffahrunfall kam.
Der Auffahrende hat in diesem Fall gegen die sich aus § 4 I S.1 StVO ergebenden Sorgfaltspflichten verstoßen. Danach muss der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich abgebremst wird. Wäre nicht gebremst worden, wäre es, was unstreitig war, nicht zu dem Auffahrunfall gekommen. Das Bremsen erfolgte aus einem nicht verkehrsimmanenten Grund und war damit nicht erforderlich. Damit hat der Bremsende ebenfalls einen Verkehrsverstoß begangen, der zu einer erhöhten Betriebsgefahr führt und in die Abwägung nach §§ 17 I S.2, 18 III StVO einzustellen ist. Denn nach § 4 I S.2 StVO darf, wer vorausfährt, nicht ohne zwingenden Grund bremsen.
Das Gericht erachtete die von der beklagten Versicherung vorgenommene Quotierung von 70% (Auffahender) zu 30% (Bremsender) für sachgerecht.
Der Auffahrende hat in diesem Fall gegen die sich aus § 4 I S.1 StVO ergebenden Sorgfaltspflichten verstoßen. Danach muss der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich abgebremst wird. Wäre nicht gebremst worden, wäre es, was unstreitig war, nicht zu dem Auffahrunfall gekommen. Das Bremsen erfolgte aus einem nicht verkehrsimmanenten Grund und war damit nicht erforderlich. Damit hat der Bremsende ebenfalls einen Verkehrsverstoß begangen, der zu einer erhöhten Betriebsgefahr führt und in die Abwägung nach §§ 17 I S.2, 18 III StVO einzustellen ist. Denn nach § 4 I S.2 StVO darf, wer vorausfährt, nicht ohne zwingenden Grund bremsen.
Das Gericht erachtete die von der beklagten Versicherung vorgenommene Quotierung von 70% (Auffahender) zu 30% (Bremsender) für sachgerecht.
LG Duisburg, 30.06.2016 - Az: 12 S 118/15
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


