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Nutzungsausfallschadensersatz - Wiederbeschaffungskosten

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Eigentümer eines total beschädigten Fahrzeugs kann grundsätzlich Nutzungsausfall nur für den Zeitraum vom Schädiger beanspruchen, in dem ihm die Beschaffung eines gleichartigen und gleichwertigen Ersatzfahrzeuges auf dem Gebrauchtwagenmarkt bei unverzüglichen Bemühungen möglich gewesen wäre.

Die Beweislast dafür, dass die Widerbeschaffung innerhalb eines kürzeren Zeitraums möglich gewesen wäre, trägt der Schädiger.


AG Bonn, 03.05.2016 - Az: 104 C 101/15

ECLI:DE:AGBN:2016:0503.104C101.15.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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