Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.421 Anfragen

Pflichten eines Fahrers bei tief stehender Sonne

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Im vorliegenden Fall war Fahrzeugführer auf einen ordnungsgemäß aufgestellten Warnleitanhänger aufgefahren. Auch bei blendender Sonne ist dieser nicht mit zusätzlichen Schildern oder Leitkegeln zu sichern. Die gemäß § 17 Abs. 1 StVG vorzunehmende Abwägung ergibt, dass der Auffahrende seinen Schaden alleine zu tragen hat. Zu Lasten des Abstellenden ist lediglich die Betriebsgefahr des auf der Straße abgestellten Fahrzeugs mit dem Warnleitanhänger zu berücksichtigen, die jedoch wegen des Verschuldens des Auffahrenden zurücktritt. Den Abstellenden trifft kein Verschulden an dem Unfall. Mit dem Abstellen des Fahrzeugs auf der rechten Fahrspur wurde weder gegen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung noch gegen sonstige Sorgfaltspflichten verstoßen.

Der Warnleitanhänger war nicht an einer unübersichtlichen Stelle abgestellt. Unübersichtlich ist eine Stelle, wenn der Fahrzeugführer wegen ungenügenden Überblicks über die Straße den Verkehrsablauf nicht vollständig übersehen und deshalb Hindernisse und Gefahren nicht rechtzeitig bemerken und ihnen nicht sicher begegnen kann. Das war nicht der Fall. Der Auffahrende hatte ca. 250 m und ca. 9 Sekunden vor der Kollision freie Sicht auf den Warnleitanhänger. Er hatte auch zum Zeitpunkt der spätesten Reaktion - ca. 80 m vor der Kollision - vollständige und direkte Sicht auf den Anhänger. Die Fahrbahn weist im Bereich der Annäherung an die Unfallörtlichkeit keine Sichthindernisse durch Fahrbahnunebenheiten oder durch einen hügeligen Straßenverlauf auf.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ComputerBild 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Sehr genaue und detaillierte Einschätzung. Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.
Verifizierter Mandant