Die Verkehrssicherheit von Fahrzeugreifen bemisst sich nach den durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen erlassenen Richtlinien für die Beurteilung von Reifenschäden an Luftreifen und die Instandsetzung von Luftreifen vom 08. Februar 2001. Diese gibt den Stand der Technik hinsichtlich der Verkehrssicherheit von Reifenschäden wieder und beschreibt, was auch aus technischer Sicht als sicherheitsrelevanter Mangel an der Bereifung anzusehen ist.
Großflächig offen liegende Kordfäden im Bereich der Reifenlauffläche stellen so eine nicht verkehrssichere Bereifung dar.
Großflächig offen liegende Kordfäden im Bereich der Reifenlauffläche stellen so eine nicht verkehrssichere Bereifung dar.
AG Lüdinghausen, 25.01.2016 - Az: 19 OWi 219/15, 19 OWi - 89 Js 2406/15 - 219/15
ECLI:DE:AGLH:2016:0125.19OWI89JS2406.15.00
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