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10-tägige Bindungsfrist an Bestellung eines Gebrauchtwagens

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Es liegt bei einer Bindungsfrist von 10 Tagen („höchstens bis zehn Tage“) für den Besteller an sein Angebot in den Verkaufsbedingungen eines Gebrauchtwagenhändlers kein Verstoß gegen § 308 Nr.1 BGB vor. Unter § 308 Nr.1 BGB fallen Fristen, durch die sich der Verwender unangemessen lange Fristen für die Annahme oder Ablehnung eines Angebots vorbehält.

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Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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Antje , Karlsruhe