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10-tägige Bindungsfrist an Bestellung eines Gebrauchtwagens

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Es liegt bei einer Bindungsfrist von 10 Tagen („höchstens bis zehn Tage“) für den Besteller an sein Angebot in den Verkaufsbedingungen eines Gebrauchtwagenhändlers kein Verstoß gegen § 308 Nr.1 BGB vor. Unter § 308 Nr.1 BGB fallen Fristen, durch die sich der Verwender unangemessen lange Fristen für die Annahme oder Ablehnung eines Angebots vorbehält.

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LG Potsdam, 09.06.2016 - Az: 6 O 285/15


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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