10-tägige Bindungsfrist an Bestellung eines Gebrauchtwagens
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Es liegt bei einer Bindungsfrist von 10 Tagen („höchstens bis zehn Tage“) für den Besteller an sein Angebot in den Verkaufsbedingungen eines Gebrauchtwagenhändlers kein Verstoß gegen § 308 Nr.1 BGB vor. Unter § 308 Nr.1 BGB fallen Fristen, durch die sich der Verwender unangemessen lange Fristen für die Annahme oder Ablehnung eines Angebots vorbehält.
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