Ein Unfallgeschädigter darf sich dem Verweis auf eine günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit nicht verwehren - auch dann, wenn es keine Markenwerkstatt ist. Insbesondere können dort genauso fachgerecht wie in einer Markenwerkstatt Karosserieschäden beseitigt werden.
LG Potsdam, 23.01.2008 - Az: 13 S 102/07
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