Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.338 Anfragen

Kollision eines 14-jährigen Kindes mit einem Pkw auf der Gegenfahrbahn nach dem Aussteigen aus einem Bus

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall war es zu einem Unfall an einer Bushaltestelle gekommen. Ein an einem haltenden Bus vorbeifahrendes Kfz verletzte ein 14-jähriges Kind, das vor dem Bus die Fahrbahn überqueren wollte. In diesem Fall haften beide Seiten zu jeweils 50%:

Zum einen hat § 20 I StVO den Zweck, Fußgänger, die die Fahrbahn überqueren, vor Kollisionen mit fließendem Verkehr zu bewahren. Der Fahrzeugführer kann beim Vorbeifahren an Haltestellen nicht darauf vertrauen, dass ihm sein Vorrang von den Fußgängern tatsächlich eingeräumt wird. Er muss bei zwei haltenden Bussen damit rechnen, dass Fußgänger zur Querung der Fahrbahn ansetzen würden und ist jedenfalls vorliegend nicht so gefahren, dass er die Kollision vermeiden konnte. Wer aber zu Fuß geht, hat Fahrbahnen gem. § 25 III StVO nur unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zu überqueren. Das hat das Kind nicht getan. Es hat den von links kommenden Verkehr nicht beachtet.


AG Backnang, 19.05.2015 - Az: 5 C 799/14


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus WDR2 Mittagsmagazin 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Antwort
Verifizierter Mandant