Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.439 Anfragen

Anforderungen an die Ermöglichung der Feststellungen an der Unfallstelle

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

E.1.3. AKB 2008 enthält zwar eine versicherungsvertraglich eigenständige Obliegenheit. Das sich daraus ergebende Verbot, den Unfallort zu verlassen, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen, verlangt vom Versicherungsnehmer aber nicht mehr als § 142 StGB.

Die Regelung verlangt dem Versicherungsnehmer hinsichtlich der Ermöglichung der Feststellungen an der Unfallstelle nicht mehr ab als § 142 StGB. „…Die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen“ heißt nicht gleichzeitig, in jedem Fall die Polizei hinzuziehen oder endlos auf alle Geschädigten warten zu müssen. Der BGH hat es für ausreichend erachtet, dass der Versicherungsnehmer sich, nachdem er sich berechtigt oder entschuldigt vom Unfallort entfernt hatte, unverzüglich statt an die in § 142 II StGB Genannten an seine Versicherung wandte, den Unfall mitteilte und dieser so Gelegenheit zu weiteren Weisungen gab. Damit wäre eine Auslegung der Klausel AKB E 1.3., die ein Entfernen nach Ablauf einer Wartezeit verböte, unvereinbar.

Gegen eine derartige Erweiterung der Obliegenheiten des Versicherungsnehmers gegenüber der früheren Rechtsprechung spricht, dass ein Versicherungsnehmer die Aufklärung auch „ermöglicht“, wenn er sich als Unfallbeteiligter zu erkennen gibt und für Feststellungen passiv zur Verfügung hält.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG München, 26.02.2016 - Az: 10 U 2166/15


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ARD Panorama 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Rascher Termin, pragmatische Beratung in Sachen Zahlung von Kindesunterhalt bei Gehaltserhöhung
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen. Ich bedanke mich ganz herzlich .
Verifizierter Mandant