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Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei einem Unfall zwischen einem Linksabbieger und einem überholenden Fahrzeug haftet der Überholer zu 30% aus seiner Betriebsgefahr, wenn der Unfallhergang und das jeweilige Fahrverhalten nicht ermittelbar ist.


AG Sulingen, 05.05.2015 - Az: 3 C 177/14


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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