Bei einem Unfall zwischen einem Linksabbieger und einem überholenden Fahrzeug haftet der Überholer zu 30% aus seiner Betriebsgefahr, wenn der Unfallhergang und das jeweilige Fahrverhalten nicht ermittelbar ist.
AG Sulingen, 05.05.2015 - Az: 3 C 177/14
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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