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Chiptuning als Sachmangel und die Beschaffenheitsvereinbarung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Enthält der Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug die Klausel "Chiptuning wird vom Käufer gelöscht, da illegal", so hängt die Wirksamkeit der darin liegenden Beschaffenheitsvereinbarung nicht davon ab, dass der Verkäufer den Käufer außer über die Gefahr eines Motorschadens bei Betrieb des getunten Kraftfahrzeuges auch über die genaue Art des Tunings und die zulassungsrechtlichen und versicherungsrechtlichen Folgen des Tunings aufklärt.


OLG Koblenz, 24.02.2016 - Az: 10 U 490/15

ECLI:DE:OLGKOBL:2016:0224.10U490.15.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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