Kein Anspruch des Betroffenen auf Überlassung der digitalen Messdatei bei Einhaltung des standardisierten Messverfahrens
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Hat sich der Tatrichter aufgrund der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung davon überzeugt, dass die Voraussetzungen eines sog. standardisierten Messverfahrens im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eingehalten wurden, verstößt die Ablehnung eines Antrags der Verteidigung auf Einsichtnahme in die digitale Messdatei und deren Überlassung einschließlich etwaiger sog. Rohmessdaten nicht gegen die Grundsätze des fairen Verfahrens.
OLG Bamberg, 04.04.2016 - Az: 3 Ss OWi 1444/15
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