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Entzug der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ergibt sich aus früheren medizinisch-psychologischen Gutachten ein Alkoholmissbrauch, der eine dauerhafte Abstinenz erfordere, begründet der eingeräumte Genuss von 14-16 Flaschen Bier an einem Tag einen hinreichenden Grund, den Nachweis der Fahreignung durch eine MPU zu fordern.

Die Behörde ist daher nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, dem begründeten Verdacht fortbestehenden Alkoholmissbrauchs bzw. eines etwaigen Rückfalles des Betroffenen nach überwundenem Alkoholmissbrauch nachzugehen und von diesem eine MPU zu verlangen. Auch der Umstand, dass der Betroffene nach dem Genuss von 12-16 Flaschen Bier bei seinem Aufgreifen "ruhig und beherrscht, seine Sprache deutlich, das Aussteigen aus dem Fahrzeug unauffällig und der Gang sicher" gewesen seien, spricht angesichts einer AAK von 1,0%o um 1:52 Uhr eher für eine erhebliche Alkoholgewöhnung und gegen eine seit acht Jahren eingehaltene völlige Alkoholabstinenz.


VG Saarlouis, 25.09.2015 - Az: 5 L 1062/15


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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