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Entziehung der Fahrerlaubnis und das Aufbauseminar

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird eine zuvor wegen der Nichtteilnahme an einem Aufbauseminar nach § 4 Abs. 7 Satz 1 StVG a. F. entzogene Fahrerlaubnis in der Zeit vom 01.05. bis 04.12.2014 wegen Nachholung der Teilnahme ohne vollständige Prüfung der Fahreignung neu erteilt, so führt die Neuerteilung für sich allein nicht zur Anwendung der Löschungsregelung in § 4 Abs. 3 Satz 1 bis 3 StVG; in diesen (Alt-)Fällen ist bis zum Inkrafttreten der neu geschaffenen Übergangsregelung des § 65 Abs. 3 Nr. 7 StVG am 05.12.2014 die in § 4 Abs. 3 Satz 4 StVG enthaltene Ausnahmeregelung entsprechend anzuwenden.


VGH Baden-Württemberg, 19.10.2015 - Az: 10 S 1689/15


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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