Stillschweigender Haftungsausschluss bei Gebrauchsüberlassung eines fremden Pkw
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Die Beurteilung der Annahme eines stillschweigenden Haftungsausschlusses richtet nach den Umständen des Einzelfalls.
Voraussetzung für die Bejahung ist dabei immer, dass der Schädiger - wäre die Rechtslage vorher zur Sprache gekommen - einen Haftungsverzicht gefordert hätte und der Geschädigte sich dem ausdrücklichen Ansinnen einer solchen Abmachung billigerweise nicht hätte versagen dürfen.
Bejaht werden kann eine entsprechende konkludente Abrede demnach nur dann, wenn der Schädiger z.B. über keinen entsprechenden Versicherungsschutz verfügt, für ihn ein nicht hinnehmbares Haftungsrisiko besteht und darüber hinaus besondere Umstände vorliegen, die im konkreten Fall einen Haftungsverzicht als besonders naheliegend erscheinen lassen. Nicht ausreichend ist dafür z.B. eine enge persönliche Beziehung.
OLG Celle, 26.01.2016 - Az: 14 U 148/15
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus stern.de
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Die Beratung durch Herrn Dr. Voẞ war sehr kompetent und ausführlich.
Auch der Zeitraum von der Schilderung .
des Problems bis zur ...
Höbbel, Detlef , 75378 Bad Liebenzell
Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg.
Danke für Ihre Unterstützung und ...