Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.210 Anfragen

Zulassung eines Cannabiskonsumenten zur Fahrerlaubnisprüfung

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Einem Bewerber kann die Zulassung zur Fahrerlaubnisprüfung verweigert werden, wenn dieser durch Fahrradfahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss (hier: Cannabiskonsum) im Straßenverkehr auffällig geworden ist.

Bei einem gelegentlichen Cannabiskonsum, der im vorliegenden Fall allein in Rede stand, ist die Eignung zum Führen von Kfz im öffentlichen Straßenverkehr nur gegeben, wenn der Betreffende zwischen diesem Konsum und dem Fahren trennen kann und u.a. kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol vorliegt. Die fehlende Fahreignung ergibt sich jedenfalls daraus, dass der Betroffene zugegeben hat, gelegentlich Cannabis konsumiert zu haben und er 2014 unter dem erheblichen Einfluss von THC, 16 ng/ml THC, sowie alkoholisiert, AAK 0,31%o, ein Fahrrad im öffentlichen Straßenverkehr geführt hat, wodurch er zudem gezeigt hat, dass er weder seinen Drogenkonsum von der Teilnahme am Straßenverkehr noch die Einnahme von Cannabis von seinem Alkoholkonsum trennen kann.


OVG Berlin-Brandenburg, 10.11.2015 - Az: 1 B 9.15

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus WDR „Mittwochs live"

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine professionelle anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.
Verifizierter Mandant
Schnell, klar und auf jeden Fall wieder!
H.Bodenhöfer , Dillenburg