Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.904 Anfragen
Gebrauchtwagen mit Originalmotor - was ist darunter zu verstehen?
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Haben sich die Parteien eines unter Ausschluss der Rechte des Käufers bei Mängeln geschlossenen Gebrauchtwagenkaufvertrages auf eine bestimmte Beschaffenheit (hier: "Originalmotor") geeinigt, ist der Gewährleistungsausschluss dahin auszulegen, dass er sich nicht auf das Fehlen der ausdrücklich vereinbarten Beschaffenheit bezieht.
Mit dem "Originalmotor" eines Gebrauchtwagens ist für einen privaten Käufer der vom Hersteller selbst eingebaute Erstmotor gemeint. Diese Beschaffenheit fehlt, wenn der ursprüngliche Motor durch einen bauartgleichen Austauschmotor des Herstellers ersetzt wurde.
Behauptet der Verkäufer ein anderes Verständnis der Beschaffenheitsvereinbarung, weil er dem Käufer den Motortausch offenbart habe, trägt er hierfür die Beweislast.
OLG Naumburg, 28.09.2015 - Az: 1 U 59/15
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Business Vogue
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Sehr schnelle Antwort. Sehr kompetente Beratung und Freundlichkeit.
Nur zu empfehlen. Ich persönlich nehme eine Beratung oder eine Vertretung ...
Mike Perke, Kolkwitz
Sehr umfassende und erschöpfende Rechtsauskunft erhalten, könnte nicht besser sein.