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Fahrerlaubnisentzug bei regelmäßigem oder häufigem Konsum von Cannabis

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Nach anerkannten gerichtsmedizinischen Erkenntnissen ist nach einem Einzelkonsum der Wirkstoff THC im Blutserum nur vier bis sechs Stunden nachweisbar. Lediglich in Fällen des wiederholten oder gar regelmäßigen Konsums kann sich diese Zeitspanne auf gelegentlich über 24 Stunden verlängern.

Liegt der Konsum länger zurück, ist bei einer Konzentration von 3,0 ng/ml und mehr im Blutserum von einer Anreicherung von THC infolge regelmäßigen oder häufigeren Konsums auszugehen.

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VG Gelsenkirchen, 25.01.2016 - Az: 7 L 2560/15


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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