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Mindestens gelegentlicher Cannabiskonsum

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Liegt der festgestellte THC-Wert bei 9,6 ng/ml, was den zu § 24 a Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes durch die Grenzwertkommission festgesetzten Wert von 1 ng/g bzw. ml erheblich übersteigt, so rechtfertigt dies die Annahme eines zeitnahen Konsums mit entsprechender Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit. Das Erreichen dieses Grenzwertes ist nämlich für die Annahme relevanten Cannabiseinflusses erforderlich, aber auch ausreichend.

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VG Gelsenkirchen, 30.10.2013 - Az: 7 L 1479/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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