Da bereits die Schadensabwicklung bei einem vergleichsweise eindeutig gelagerten Verkehrsunfall so vielschichtig geworden ist, ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts bei einem Verkehrsunfall regelmäßig erforderlich. Einen einfach gelagerten Verkehrsunfall, der ohne Rechtsanwalt abgewickelt werden kann, gibt es heutzutage grundsätzlich nicht mehr.
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AG Hamburg, 31.01.2018 - Az: 20a C 451/17
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