Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.898 Anfragen

Geschwindigkeitsmessung mit „PoliScan Speed“ als standardisiertes Messverfahren

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Das standardisierte Messverfahren, das dann eine Fehlmessung ausschließt, wenn sich zwischen dem Messergebnis und dem Wert aus der Berechnung der Zusatzdaten keine Abweichung außerhalb der Verkehrsfehlergrenze ergibt, darf nicht zu einer Beweislastumkehr zu Lasten des Betroffenen führen. Das ist aber dann der Fall, wenn der Hersteller gegenüber dem Betroffenen und Gericht keine Auskünfte darüber erteilen kann, ob die zur konkreten Messwertbildung beitragenden Rohdaten die Bedingungen der Bauartzulassung einhalten oder nicht.

Im letzteren Fall hält das Gericht eine Ahndung nicht für geboten und das Verfahren ist durch unanfechtbaren Beschluss gem. § 47 Abs. 2 OwIG einzustellen.


AG Mannheim, 29.11.2016 - Az: 21 OWi 509 Js 35740/15

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Zeitung

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

sehr schnelle und präzise Beantwortung meines Anliegens. Immer wieder gerne
Verifizierter Mandant
Frau Klein hat mich schnell und kompetent beraten und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant