Der Widerruf der Fahrerlaubnis auf der Grundlage von § 6e Abs. 2 Satz 1 StVG setzt nicht voraus, dass der Verstoß gegen die Auflage, nur in Begleitung einer namentlich benannten Person ein Kraftfahrzeug zu führen, zu einer Eintragung im Fahreignungsregister führt.
VGH Baden-Württemberg, 06.09.2016 - Az: 10 S 1404/16
ECLI:DE:VGHBW:2016:0906.10S1404.16.0A
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


