Soll eine Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed als Ergebnis eines standardisierten Messverfahrens verwertet werden, so setzt dies voraus, dass sowohl die Messung selbst als auch die Auswertung der Messdaten entsprechend den Vorgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) erfolgt. Die Auswertung der Messdaten muss mithin jeweils mit dem aktuellen, von der PTB zugelassenen Auswerteprogramm erfolgen.
AG Michelstadt, 16.04.2015 - Az: 2 OWi - 8200 Js 17495/14, 2 OWi 8200 Js 17495/14
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


