Soll eine Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed als Ergebnis eines standardisierten Messverfahrens verwertet werden, so setzt dies voraus, dass sowohl die Messung selbst als auch die Auswertung der Messdaten entsprechend den Vorgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) erfolgt. Die Auswertung der Messdaten muss mithin jeweils mit dem aktuellen, von der PTB zugelassenen Auswerteprogramm erfolgen.
AG Michelstadt, 16.04.2015 - Az: 2 OWi - 8200 Js 17495/14, 2 OWi 8200 Js 17495/14
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