Wird in einer Werbeanzeige ein konkretes Pkw-Modell hervorgehoben, so ist für dieses Fahrzeug die Angabe der Verbrauchs- und Emissionswerte erforderlich. Denn in diesem Fall handelt es sich nicht nur eine Werbung für eine Modellreihe, sondern auch für ein ganz konkretes Fahrzeug.
LG Darmstadt, 26.08.2014 - Az: 12 O 57/14
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


