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Angabe der Abgasemissions- und Verbrauchsangaben in Neuwagenangeboten

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Bietet ein Kraftfahrzeughändler im Internet Neuwagen unter Nennung der Motorleistung an, müssen gleichzeitig hierzu und unmittelbar wahrnehmbar die Angaben über den Kraftstoffverbrauch und die Abgasemissionen gemäß § 5 PKW-EnVKV erfolgen; ein Verstoß gegen diese Verpflichtung stellt zugleich ein unlauteres Verhalten im Sinne von §§ 4 Nr. 11, 5a II, IV UWG dar.

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