Bietet ein Kraftfahrzeughändler im Internet Neuwagen unter Nennung der Motorleistung an, müssen gleichzeitig hierzu und unmittelbar wahrnehmbar die Angaben über den Kraftstoffverbrauch und die Abgasemissionen gemäß § 5 PKW-EnVKV erfolgen; ein Verstoß gegen diese Verpflichtung stellt zugleich ein unlauteres Verhalten im Sinne von §§ 4 Nr. 11, 5a II, IV UWG dar.
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder 7 Tage kostenlos testen.
Noch kein Premium-Zugang?
Jetzt 7 Tage kostenlos testenHinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Alexandra Klimatos und RAin Patrizia Klein
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


