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Angabe der Abgasemissions- und Verbrauchsangaben in Neuwagenangeboten

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bietet ein Kraftfahrzeughändler im Internet Neuwagen unter Nennung der Motorleistung an, müssen gleichzeitig hierzu und unmittelbar wahrnehmbar die Angaben über den Kraftstoffverbrauch und die Abgasemissionen gemäß § 5 PKW-EnVKV erfolgen; ein Verstoß gegen diese Verpflichtung stellt zugleich ein unlauteres Verhalten im Sinne von §§ 4 Nr. 11, 5a II, IV UWG dar.

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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