Angabe der Abgasemissions- und Verbrauchsangaben in Neuwagenangeboten
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Bietet ein Kraftfahrzeughändler im Internet Neuwagen unter Nennung der Motorleistung an, müssen gleichzeitig hierzu und unmittelbar wahrnehmbar die Angaben über den Kraftstoffverbrauch und die Abgasemissionen gemäß § 5 PKW-EnVKV erfolgen; ein Verstoß gegen diese Verpflichtung stellt zugleich ein unlauteres Verhalten im Sinne von §§ 4 Nr. 11, 5a II, IV UWG dar.