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Kennzeichnung von Reifen: neue Vorschriften

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden bei der Wahl von neuen Reifen für ihre Fahrzeuge bald besser informiert sein.

Der Rat der EU hat eine Verordnung über neue Vorschriften für die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf Parameter wie Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und Rollgeräusch angenommen.

Ziel der Verordnung ist es, die Kennzeichnung sichtbarer zu machen und den Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Informationen an die Hand zu geben, damit sie Reifen auswählen können, die sicherer, kraftstoffeffizienter und geräuschärmer sind.

Die Verordnung muss vom Europäischen Parlament noch förmlich angenommen werden.

Die neue Kennzeichnung ist für die Verbraucherinnen und Verbraucher in ganz Europa von konkretem Nutzen und wird mehr Informationen über die Effizienz beim Kraftstoffverbrauch, die Sicherheit und das externe Rollgeräusch liefern. Diese Vorschriften werden sich auch auf die Verringerung der Treibhausgasemissionen auswirken.

Es werden Symbole für die Schnee- und Eishaftung eingeführt, und die Gestaltung der Kennzeichnung wird aktualisiert.

Ebenso wie alle anderen Reifen fallen auch runderneuerte Reifen unter die Verordnung. Die Anforderungen für runderneuerte Reifen werden gelten, sobald es eine geeignete Prüfmethode zur Messung der Leistung dieser Reifen gibt.

Zudem sind in der Verordnung Bestimmungen über die Aufnahme von Parametern für Laufleistung und Abrieb festgelegt, die ebenfalls in Kraft treten, sobald geeignete Prüfmethoden zur Verfügung stehen.

Dies wird vorrausichtlich dazu beitragen, dass sich die Menge an Mikroplastik verringern wird, die aufgrund des Abriebs von Reifen in die Umwelt gelangt.

Reifen für LKW und Busse müssen in Zukunft ebenfalls gekennzeichnet werden.

Hintergrundinformationen

Ziel des Systems zur Reifenkennzeichnung ist es, die Treibhausgasemissionen und die Lärmbelastung im Verkehrssektor zu verringern und die Straßenverkehrssicherheit zu erhöhen. Das System ermöglicht den Verbraucherinnen und Verbrauchern, relevantere und vergleichbare Informationen über die Kraftstoffeffizienz, die Sicherheit und das Rollgeräusch einzuholen und beim Erwerb neuer Reifen eine kostenwirksame und umweltfreundliche Kaufentscheidung zu treffen. Darüber hinaus entfallen 20 % bis 30 % des Kraftstoffverbrauchs eines Fahrzeugs – vor allem aufgrund des Rollwiderstands – auf die Reifen. Eine Verringerung ihres Rollwiderstands wird daher zu einer Verringerung der Emissionen beitragen und aufgrund des geringeren Kraftstoffverbrauchs gleichzeitig die Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher senken.

Die überarbeitete Verordnung war von der Kommission im Mai 2018 vorgeschlagen worden. Am 13. November 2019 wurde eine vorläufige Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielt.

Nächste Schritte

Mit dem Beschluss hat der Rat seinen Standpunkt in erster Lesung festgelegt. Die Verordnung muss nun vom Europäischen Parlament in zweiter Lesung angenommen werden, bevor sie im Amtsblatt veröffentlicht wird.

Veröffentlicht: 26.02.2020

Quelle: PM Rat der EU

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