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Einigung über die Kennzeichnung von Reifen

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Reifen werden künftig besser sichtbar und genauer gekennzeichnet. Das neue Design der Reifenlabels wird an das des EU-Energielabels angeglichen. Darauf haben sich am 13.11.2019 die EU-Staaten, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission geeinigt.

Am 17. Mai 2018 hatte die Kommission als Teil des Pakets für saubere Mobilität die neue Verordnung zur Kennzeichnung von Reifen vorgeschlagen. Durch die neuen Vorschriften wird die Kennzeichnung von Reifen besser sichtbar, zukunftstauglicher und genauer. Durchsetzung und Marktüberwachung werden verbessert, und die Skalen auf den Etiketten werden aktualisiert, um bestmögliche Informationen zu liefern. Das neue, modernere Design wird an dasjenige des bekannten EU-Energielabels angeglichen, wobei die ursprüngliche Größe und die Piktogramme, die den Verbrauchern gut bekannt sind, beibehalten werden.

Nächste Schritte

Nach der politischen Einigung muss die Verordnung nun noch förmlich vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet werden. Sobald die beiden gesetzgebenden Organe in den kommenden Monaten ihre Zustimmung zu der aktualisierten Verordnung gegeben haben, wird diese im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und sie tritt 20 Tage danach in Kraft. Die Anwendung der neuen Verordnung beginnt 18 Monate nach ihrem Inkrafttreten.

Hintergrund

Zwischen 2014 und 2017 ist der Energieverbrauch im Straßenverkehr um 5,6 Prozent gestiegen, wodurch sich die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor erhöht haben. Da der Rollwiderstand von Reifen 20 bis 30 Prozent des Kraftstoffverbrauchs eines Fahrzeugs ausmacht, muss dieser Widerstand verringert werden, um die Kraftstoffeffizienz zu erhöhen und die Emissionen zu senken.

Die Kommission hat diese Themen aufgegriffen und im Mai 2018 im Rahmen des Pakets „Emissionsarme Mobilität“ einen Vorschlag zur Aktualisierung der Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 über die Kennzeichnung von Reifen vorgelegt. Die Kennzeichnung von Reifen ist Teil der Vorschriften der Europäischen Union über die Energieeffizienz von Produkten. Dazu gehören Ökodesign-Verordnungen, mit denen Mindestanforderungen und Vorschriften für die Energieverbrauchskennzeichnung festgelegt und den Verbrauchern Informationen zur Verfügung gestellt werden, damit diese umweltfreundliche Kaufentscheidungen treffen können. Für Reifen sind die Mindestleistungsanforderungen in der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 über die allgemeine Sicherheit festgelegt.

Veröffentlicht: 14.11.2019

Quelle: PM der EU-Kommission

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