Wurde ein Fahrzeug mit abgefahrenen Reifen in einen Unfall verwickelt, so ist die Vollkaskoversicherung nicht zwangsläufig leistungsfrei. Die Versicherung wird nur für den Fall leistungsfrei, dass die abgefahrenen Reifen für den Unfall ursächlich waren.
OLG Koblenz, 19.06.2008 - Az: 10 U 253/08
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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