Wurde ein Fahrzeug mit abgefahrenen Reifen in einen Unfall verwickelt, so ist die Vollkaskoversicherung nicht zwangsläufig leistungsfrei. Die Versicherung wird nur für den Fall leistungsfrei, dass die abgefahrenen Reifen für den Unfall ursächlich waren.
OLG Koblenz, 19.06.2008 - Az: 10 U 253/08
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