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Abgefahrene Reifen - Vollkaskoschutz futsch?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde ein Fahrzeug mit abgefahrenen Reifen in einen Unfall verwickelt, so ist die Vollkaskoversicherung nicht zwangsläufig leistungsfrei. Die Versicherung wird nur für den Fall leistungsfrei, dass die abgefahrenen Reifen für den Unfall ursächlich waren.


OLG Koblenz, 19.06.2008 - Az: 10 U 253/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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