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Abgefahrene Reifen - Vollkaskoschutz futsch?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde ein Fahrzeug mit abgefahrenen Reifen in einen Unfall verwickelt, so ist die Vollkaskoversicherung nicht zwangsläufig leistungsfrei. Die Versicherung wird nur für den Fall leistungsfrei, dass die abgefahrenen Reifen für den Unfall ursächlich waren.


OLG Koblenz, 19.06.2008 - Az: 10 U 253/08


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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